Seit 1999 gilt in Berlin das Informationsfreiheitsgesetz. Eine erste Bilanz der Anwendungsbereichs bzw. der Schwierigkeiten ist hier einzusehen.
Jeder hat demnach ein umfassendes Informationsrecht die öffentlichen Behörden zu kontrollieren. Das Gesetz regelt demnach das grundsätzliche Recht darauf, öffentliche Akten einzusehen. Natürlich ist das wiederrum höchst eingeschränkt, da ein Schutz personenbezogener Daten erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Verträge von der öffentlichen Hand mit Privaten abgeschlossen wurden.
Des Weiteren wird ein breiter Personenkreis ausgeschlossen, da Gebühren erhoben werden.
Mittwoch, 20. August 2008
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