Freitag, 15. August 2008

Bürgerantrag:

Funktioniert ähnlich wie ein Bürgerbegehren, allerdings hat es den Nachteil, dass es rechtlich keine Bindungsfrist hat. Dafür müssen auch "nur" 1 Prozent der abstimmungsberechtigen Bevölkerung unterschreiben.

Im wesentlichen enthält der Bürgerantrag abstimmungsfähige Forderungen in schriftlicher Form. Die Bezirksverordneten müssen dann über diesen Antrag abstimmen. Natürlich kann man sich die Mühe fast sparen, denn hat der Antrag Erfolgsaussichten kann man ihn gleich einem Parteimitglied geben und hat er keine erfolgsaussichten, dann sollte man lieber ein paar Unterschriften mehr sammeln und auf ein Bürgerbegehren zurückgreifen.

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