Freitag, 15. August 2008

Demonstrationen und Kundgebungen

Demonstrationen und Kundgebungen sind eine bereits tausende Jahre alte Form der Artikulation von politischen Anliegen. Das Demonstrationsrecht ist als politisches, demokratisches Grundrecht durch das Grundgesetz geschützt - bisland allerdings nur für alle Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit (Art. 8 Grundgesetz). Dies hindert den Staat bzw. die Polizei jedoch nicht daran, das Demonstrationsrecht oft weitreichend und umfassend ausser Kraft zu setzen - ein aktuelles Beispiel waren etwa die weiträumigen Demonstrationsverbote rund um den G8-Gipfel in Heiligendamm. Nicht nur deswegen gibt es bei Demonstrationen und Kundgebungen einiges zu beachten.

Anmeldung
In der Regel müssen Demonstrationen angemeldet werden. Die Anmeldung hat offiziell bis zu 48 Stunden vor dem Beginn öffentlichen Ankündigung zu erfolgen. Dies geschieht am einfachsten per Fax oder Post (Anmeldeformular). Allerdings ist es jederzeit möglich, auch kurzfristig aus aktuellem Anlass eine Demonstration zu veranstalten. Die Anmeldefristen müssen dann nicht eingehalten werden - teilweise ist offiziell sogar nicht einmal ein Anmelder als "verantwortliche Person" erforderlich. Hier sind die Formulierungen allerdings äussserst vage - siehe auch die Infos der Polizei.

Auflagen
Es ist üblich, dass Polizei und Versammlungsbehörde im Vorfeld versuchen, das Demonstrationsrecht weitgehend einzuschänken. Oft heisst es, gewünschte Routen oder Kundgebungen seien nicht möglich (wegen laufenden Autoverkehrs, wegen Gefärdung öffentlicher Sicherheit, usw.). In der Regel versuchen die zuständigen PolizistInnen, die Demo-AnmelderInnen zum Einverständnis mit den Auflagen zu bewegen. Meist lohnt es sich hier hart zu bleiben; verweigert man die Zustimmung zu den Wünschen der OrdnungshüterInnen, ist oft einiges möglich. Sehr üblich in letzter Zeit und oft unnötigen Ärger verursachend ist die Auflage, keine Seitentransparente von mehr als 1,50 m Länge zuzulassen. Die gewünschte politische Aussage öffentlichkeitswirksam auf 1,50 m zu präsentieren, ist allerdings schwierig. Im Internet findet ihr diverse Infos, u.a. einen kurzen und guten Leitfaden des "Arbeitskreises kritischer Juristinnen und Juristen".

Übergriffe durch die Polizei
Leider ebenso fast zur Regel geworden sind Übergriffe durch Polizeibeamte auf Demonstrationen und Kundgebungen. Das Spektrum reicht hier von Schikanen und Beleidigungen über Tränengaseinsätze, Prügelorgien bis hin zu Massenfestnahmen.

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